Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 7:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 – 14:30 Uhr |
Die Kernzeit, in der alle Kinder anwesend sein müssen, ist von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr.
In der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr essen wir zu Mittag. Bitte holen Sie Ihr Kind zeitnah um 12.30 Uhr bzw. ab 13.15 Uhr ab.
Unsere Schließtage entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Seite.
Tagesablauf
07.30 - 08.30 Uhr | Bringzeit |
08.30 - 09.00 Uhr | Ankommzeit: Bastelangebote, Freispiel |
09.00 - 09.30 Uhr | Morgenkreis mit unterschiedlichen Themen & Angeboten |
09.30 - 10.00 Uhr | Brotzeit |
10.00 - 12.00 Uhr | Freispiel, angeleitete Angebote (z.B. Kinderküche, Turnen, Ausflüge) |
12.00 - 12.30 Uhr | Mittagskreis |
12.30 - 13.00 Uhr | 1. Abholzeit und Mittagessen in den Gruppenräumen |
ab 13.15 Uhr bis Ende | gleitende Abholzeit nach Buchungszeiten |
Gebühren
Buchungsstunden | Monatliche Gebühr * |
4 – 5 Stunden | 239 € + 12 € Spiel - und Getränkegeld |
5 – 6 Stunden | 260 € + 12 € Spiel - und Getränkegeld |
6 – 7 Stunden | 282 € + 12 € Spiel - und Getränkegeld |
7 – 8 Stunden | 304 € + 12 € Spiel - und Getränkegeld |
8 – 9 Stunden | 326 € + 12 € Spiel - und Getränkegeld |
* Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1.September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt." (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
1) Es wird die 1,25-fache Kindergartengebühr bis zum Monat, in dem das 3.Lebensjahr vollendet wird, erhoben. 2) Ab 3.Kind: 10% Ermäßigung für alle Kinder (Besuch einer Einrichtung im Gemeindegebiet) 3) Ab 4.Kind: 25% Ermäßigung für alle Kinder (Besuch einer Einrichtung im Gemeindegebiet)
Anmeldung
Wenn Sie an einem Kindergartenplatz bei uns interessiert sind, geben Sie bitte eine Bedarfsmeldung im Bürgerserviceportal der Gemeinde Weßling ab: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/wessling/bsp_kita_anmeldung
"Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG)."